Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder keine Beschäftigung mehr hat, kann durch die Arbeitsagentur finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld I erhalten.
Ab dem 1. Januar 2022 kann die Beantragung von Arbeitslosengeld I auch online erfolgen. Die elektronische Arbeitslosmeldung über den eService der Bundesagentur für Arbeit ist der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt.
- Ein persönliches Erscheinen in der Arbeitsagentur ist somit nicht mehr zwingend erforderlich.
Wer den persönlichen Weg bevorzugt, kann sich auch nach dem Start des neuen Online-Service weiterhin vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Die online Arbeitslosmeldung erweitert das breite eService Angebot der Agentur für Arbeit. Viele Dienstleistungen sind schon online verfügbar. So ist es bereits möglich sich online arbeitsuchend zu melden, online einen Beratungstermin zu vereinbaren oder Veränderungen über den eService mitzuteilen, um nur einige Angebot zu nennen.
„Das digitale Angebot der Arbeitsagentur, das jetzt um die online Arbeitslosmeldung ergänzt wurde, ist jederzeit und flexibel erreichbar“, erklärt Sabrina Brunner, Teamleiterin Eingangszone in der Arbeitsagentur Gießen. „Die Fahrt zur Arbeitsagentur ist für viele Anliegen nicht mehr erforderlich. Nach Erstellung eines Benutzer-Konto können im eService-Portal verschiedene Leistungen beantragt oder Meldungen durchgeführt werden. Auch können Kundinnen und Kunden ihr Profil bearbeiten und mit ihrem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur Kontakt aufnehmen.“
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich.
Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).