Zugang zur Arbeitsagentur ab sofort nur noch mit FFP2-Maske

* Bei persönlichen Vorsprachen bittet die Agentur für Arbeit eine FFP2-Maske zu tragen   * Vielen Anliegen können auch Online, über das eService-Angebot der Arbeitsagentur, geklärt werden

14.02.2022 | Presseinfo Nr. 10

Aktuell haben wir bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen.

Daher wollen wir bestmöglich unsere Kundinnen und Kunden und unsere Mitarbeitenden schützen.

Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden.

Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

Die Regelungen gelten für die Agenturen für Arbeit. Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.

Die Agenturen für Arbeit sind auch telefonisch, schriftlich sowie über die digitalen Angebote

(www.arbeitsagentur.de/eservices)

und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Persönliche Vorsprachen sind weiterhin möglich.