Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Göppingen

Übersicht der Qualifizierungsmaßnahmen

Eine der größten Herausforderungen für den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt liegt darin, dass die Qualifikation von Arbeitsuchenden nicht zu den Anforderungen der zu besetzenden Stellen passt. Deswegen ist die Beratung beider Marktseiten und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose und Beschäftigte eine wichtige Aufgabe der Arbeitsagentur und der Jobcenter im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, Arbeitslosigkeit zu verhindern und entstandene Arbeitslosigkeit zu beenden.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind gekennzeichnet durch weitreichende strukturelle Veränderungen durch politische Rahmensetzungen wie Decarbonisierung, Energiewende und Zuwanderung. Dies stellt die Anpassung der Qualifikation vor besondere Herausforderungen. Neue fachliche und überfachliche Qualifikationen sind notwendig. Allerdings entwickeln sich diese Qualifikationsbedürfnisse gleichzeitig mit dem strukturellen Wandel. Um die Beratung und die Maßnahmeangebote anzupassen, ist ein enger und ständiger Austausch der Arbeitsagentur und der Jobcenter mit den Unternehmen, Bildungsträgern und weiterer Akteure der beruflichen Bildung wie Kammern und Interessenvertretungen unabdingbar. Diese dynamische Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Informationsformate:  War die Bildungszielplanung in der Vergangenheit eine Information über die Schwerpunkte der beruflichen Weiterbildung der Arbeitsagentur für die Bildungsträger, so entwickelt sie sich immer mehr zu einer immer vielfältig werdenden Sammlung möglicher Bildungsinhalte. Die Anpassung geschieht nicht mehr jährlich, sondern geht in einen Prozess ständiger Weiterentwicklung im Zusammenspiel aller Marktakteure über.

In diesem Sinne sind die vorliegenden Qualifizierungsschwerpunkte 2024 zu verstehen: Eine aktuelle Sammlung aller relevanten Bildungsinhalte, nicht nur der Schwerpunkte. Alle Akteure der beruflichen Bildung sind eingeladen, neue Entwicklungen im Rahmen der Netzwerkarbeit einzubringen.

Die Anerkennung und Zertifizierung (AZAV) der Bildungsangebote erfolgt durch „Fachkundige Stellen“ (Zertifizierungsstellen). Interessierte Bildungsinstitute können sich hier informieren.