
Kennzeichnungen: Frage 1

Ist Ihr/e Mitarbeiter/in sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
JA
Weiter mit Frage 2
NEIN
Die Qualifizierung kann wahrscheinlich nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Zur Sicherheit kontaktieren Sie aber bitte Ihren Arbeitgeberservice. Wir helfen Ihnen gerne.
Kennzeichnungen: Frage 2

Die angestrebte Qualifizierung umfasst mindestens 121 Unterrichtsstunden?
JA
Weiter mit Frage 3
NEIN
Die Qualifizierung kann wahrscheinlich nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Zur Sicherheit kontaktieren Sie aber bitte Ihren Arbeitgeberservice. Wir helfen Ihnen gerne.
Kennzeichnungen: Frage 3

Ist der Bildungsträger und die Maßnahme für Förderungen der Bundesagentur für Arbeit (AZAV) zugelassen?
JA
Weiter mit Frage 4
NEIN
Die Qualifizierung kann wahrscheinlich nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Zur Sicherheit kontaktieren Sie aber bitte Ihren Arbeitgeberservice. Wir helfen Ihnen gerne.
Kennzeichnungen: Frage 4
Die angestrebte Qualifizierung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG") förderfähig?
JA
Die Qualifizierung kann wahrscheinlich nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Zur Sicherheit kontaktieren Sie aber bitte Ihren Arbeitgeberservice. Wir helfen Ihnen gerne.
NEIN
Weiter mit Frage 5
Kennzeichnungen: Frage 5

Die Qualifizierung hat bereits begonnen?
JA
Die Qualifizierung kann wahrscheinlich nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Zur Sicherheit kontaktieren Sie aber bitte Ihren Arbeitgeberservice. Wir helfen Ihnen gerne.
NEIN
Weiter mit Frage 6
Kennzeichnungen: Frage 6

Sofern Ihr/e Mitarbeiter/in einen Berufsabschluss hat (oder er in Deutschland anerkannt ist), liegt dieser mindestens 2 Jahre zurück? Oder es liegt kein Berufsabschluss vor?
JA
Die Qualifizierung kann möglicherweise durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Sie beschleunigen unsere Prüfung und die Entscheidung wenn Sie uns den anliegenden Erhebungsbogen ausgefüllt zur Verfügung stellen.
NEIN
Die Qualifizierung kann wahrscheinlich nicht durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Zur Sicherheit kontaktieren Sie aber bitte Ihren Arbeitgeberservice. Wir helfen Ihnen gerne.
Wichtig:Wir beraten Sie gerne, auch bei der Klärung einzelner Fragen.
Wichtig:Sollten Sie bereits eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in im Arbeitgeberservice haben, so kontaktieren Sie ihn/sie bitte über die bekannten und direkten Kommunikationswege. Sollten Sie noch keine/n persönliche/n Ansprechpartner/in im Arbeitsgeberservice haben, so können Sie uns über die Telefon-Nr. 0551 520 666 oder die E-Mail-Adresse erreichen.