Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer

Betreuung ukrainischer Flüchtlinge durch Jobcenter

Ab dem 01. Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine umfassende Hilfen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und zur beruflichen Integration durch die Jobcenter erhalten. 

Bis zum 31. Mai 2022 haben geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses zahlt das Sozialamt des Landkreises aus. Ab dem 01. Juni sind die Jobcenter für sie zuständig. Ukrainische Flüchtlinge sollten, wenn sie finanzielle Hilfe benötigen, bereits ab sofort beim Jobcenter Vorpommern-Greifswald Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Aber auch wenn sie eine Arbeit oder Ausbildung suchen, erhalten sie hier die entsprechende Unterstützung.     

Um Leistungen beziehen zu können, müssen die Antragsunterlagen ausgedruckt und in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Zu finden ist das Antragspaket auf der Website der Jobcenter Vorpommern-Greifswald. Darüber hinaus muss eine Fiktionsbescheinigung für jedes Familienmitglied oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.

Zu einem Gespräch im Jobcenter sollte möglichst eine Person begleiten, die beim Übersetzen hilft.

Wichtig: Der Antrag auf Arbeitslosengeld II muss bis Ende Juni 2022 gestellt werden, um einen Anspruch ab 01.06.2022 geltend machen zu können. Wird die Fiktionsbescheinigung erst im Juni 2022 ausgestellt, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erst im Folgemonat, d.h. ab 01.07.2022.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen findet man unter www.jobcenter-vg.de.