Arbeitsmarkt-zulassungsverfahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten benötigen eine Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt, um eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen zu können.

Für die Durchführung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit sind bestimmte Agenturen für Arbeit regional zuständig.

Detaillierte Informationen rund um den Bereich Arbeitsmarktzulassung finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/arbeitsmarktzulassung .