Hamm und Kreis Unna. Die aktuelle Auftragslage ist branchenübergreifend von starken Rückgängen gekennzeichnet. Daher besteht zurzeit ein außergewöhnlicher Informationsbedarf hinsichtlich der zu erfüllenden Anspruchsvoraussetzungen für das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld und dessen Abrechnung.
Kurzarbeitergeld kann unter anderem dann gewährt werden, wenn allgemeine wirtschaftliche Gründe für die Unterauslastung ursächlich sind und ein daraus resultierender Arbeitsausfall nicht durch betriebliche Maßnahmen abgewendet werden kann. Wirtschaftliche Ursachen liegen insbesondere dann vor, wenn ein Arbeitsausfall infolge Auftragsmangel eintritt und dieser nicht auf organisatorische oder betriebsinterne Ursachen zurückzuführen ist.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ersetzt anteilig die Lohnausfälle der Arbeitnehmer in Phasen eines solchen Arbeitsausfalls für derartige Beschäftigungslücken, sichert dabei die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und entlastet damit auch die Arbeitgeber bei den entstehenden Kosten. Darüber hinaus können die Ausfallzeiten sinnvoll für Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes genutzt werden.
Am Dienstag, dem 17. November von 11 bis 13 Uhr, informieren Fachexperten der Arbeitsagentur zu dem Thema und beantworten individuelle Fragen in einer Online-Veranstaltung.
Wichtig:Eine Anmeldung unter Nennung der Kontaktdaten ist erforderlich an dortmund.os-veranstaltung@arbeitsagentur.de
In der Anmeldung können auch bereits erste Fragen zu den Themen Kurzarbeit und Qualifizierung formuliert werden.