Was ist eigentlich Kinderzuschlag?

Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen

08.04.2025 | Presseinfo Nr. 51

Viele Familien in Deutschland stehen vor der Herausforderung, mit ihrem Einkommen steigende Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Gerade für Eltern, die zwar arbeiten, aber dennoch nur knapp über die Runden kommen, kann der Kinderzuschlag eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein. 

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie. Bis zu 297 Euro pro Monat und Kind können zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden. 

Ein Antrag lohnt sich für viele Familien, insbesondere wenn das Einkommen durch Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld sinkt, hohe Wohnkosten anfallen oder mehrere Kinder versorgt werden müssen. 

Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, lässt sich unkompliziert mit dem KiZLotsen unter www.familienkasse.de prüfen. Falls ein Anspruch besteht, kann der Antrag direkt online gestellt werden. Dabei können auch Nachweise, wie Mietkosten oder Einkommensnachweise, bequem als Foto oder PDF hochgeladen werden – schnell und einfach, rund um die Uhr. 

Neben dem direkten finanziellen Zuschuss bringt der Kinderzuschlag weitere Vorteile. Familien, die ihn beziehen, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen und erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulmaterial, Mittagessen sowie Unterstützung für Vereins- oder Musikschulangebote.

Iris Adam, Leiterin der Familienkasse Hessen, betont: „Ich möchte Familien ermutigen, ihren KiZ-Anspruch in jedem Fall prüfen zu lassen. Durch steigende Ausgaben bleibt immer weniger vom Einkommen übrig und gerade bei den Jüngsten unter uns sollte nicht gespart werden. Durch den Bezug von Kinderzuschlag können viele weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, die Familien finanziell entlasten.“

Zusätzlich zum Kinderzuschlag kann für einige Familien auch Wohngeld infrage kommen. Informationen hierzu erhalten Antragsteller/innen bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle.