Arbeiten in Europa

EURES - Grenzüberschreitende Dienstleistungen und Beratung
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

EURES (European Employment Services)

ist eine Initiative der Europäischen Union mit dem Ziel, die berufliche und faire Mobilität zwischen Deutschland und anderen europäischen Staaten zu fördern. 

Die Agentur für Arbeit Heide berät Personen, die im EU-Ausland einen beruflichen Aufenthalt anstreben oder Bewerber aus dem europäischen Ausland, die an einer Tätigkeit in Deutschland interessiert sind. Hiermit sind ebenfalls deutsche Staatsangehörige gemeint, die nach Deutschland zurückkehren möchten.

Nutzen Sie das EURES-Netzwerk, wenn Sie in einem anderen EU-Land arbeiten möchten. EURES unterstützt Sie in Deutschland und in Ihrem Zielland!

Entdecken Sie das europäische Job- und Informationsportal von EURES mit Stellen aus EU-Ländern sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Sie können im Job-Portal ein Bewerberprofil anlegen. Ihr Profil ist dann für registrierte Unternehmen und EURES-Expertinnen und -Experten im Ausland sichtbar. Das erhöht Ihre Chancen auf eine Einstellung.

Neben der Beratung der Arbeitsuchenden steht EURES auch Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, die europäische Fachkräfte einstellen möchten. Ziel ist es eine transparente und kostenlose Vermittlung von Arbeitskräften zu gewährleisten.
 

Informationen für Arbeitnehmer

Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung und Leistungsberatung

Jeder Bürger der Europäischen Union (EU) hat das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU, des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einzureisen.

EU-Bürger haben auch das Recht, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein (Freizügigkeit).

Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen EU-Bürger, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts im anderen Staat erfüllt ist:

  • Sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige tätig,
  • Sie suchen dort Arbeit – nach sechs Monaten müssen sie aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass sie eine Arbeitsstelle auch finden,
  • Sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder Auszubildende, verfügen jedoch über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz,
  • Sie halten sich bereits seit fünf Jahren im anderen Staat auf – dann sind sie Daueraufenthaltsberechtigte und brauchen weitere Voraussetzungen nicht mehr zu erfüllen.

Ihre EURES-Beraterin berät Sie zu allen Fragen bezüglich Ihres Auslandsaufenthaltes oder Ihrer geplanten Rückkehr nach Deutschland:

  • Dies umfasst die Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.
  • Eine Beratung zum regionalen Arbeitsmarkt bei Rückkehrern nach Deutschland.
  • Eine Beratung zur effektiven Anwendung des EURES-Portals.

Informationen für Arbeitgeber

Grenzüberschreitende Arbeitsmarktberatung und Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften

Die Anwerbung von Personal aus anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bietet den Unternehmen die Möglichkeit, motivierte und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, insbesondere wenn im Inland in bestimmten Branchen Fachkräftemangel herrscht.

Ihre EURES-Beraterin unterstützt Sie bei der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem europäischen Ausland und hilft Ihnen, Ihr Vorhaben bestmöglich umzusetzen. Sie erhalten Informationen über den europäischen Arbeitsmarkt und Unterstützung bei der kostenfreien Veröffentlichung Ihrer Stellenangebote in der Jobbörse der Agentur für Arbeit und im EURES Portal.

Wenn Sie Ihr Stellenangebot über EURES veröffentlichen und betreuen lassen möchten, dann senden Sie gerne Ihre Stellenausschreibung dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service Westholstein (gAG-S) per Mail zu.