Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.
Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag
Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds.
Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungsplatz bemüht und dafür bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsplatzbewerber*in gemeldet ist. Ebenso kann auch eine Weiterzahlung des Kindergelds erfolgen, wenn sich das Kind um einen Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt und der Nachweis über die ernsthaften Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse stets vorgelegt werden kann.
Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen
Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse zu übermitteln. Dies erfolgt idealerweise online. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter Familie und Kinder // www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder zu finden.