Förderung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können von der Agentur für Arbeit individuell unterstützt werden

01.12.2022 | Presseinfo Nr. 77

Arbeitgeber, die die Stärken und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen nutzen möchten, um ihr Unternehmen voranzubringen, können von der Arbeitsagentur individuell unterstützt werden.

So kann beispielsweise für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes ein Zuschuss beantragt werden. Dazu zählen zum Beispiel Umbauten im Betrieb. Der Technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit hilft, die passenden Arbeitsmittel und Hilfen auszuwählen.

Arbeitgeber können auch Lohnkostenentlastungen in Form eines Eingliederungszuschusses erhalten. Dies ist möglich, wenn sie Menschen mit Handicap sozialversicherungspflichtig für mindestsens ein Jahr in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen und bei der Einarbeitung ein besonderer Mehraufwand entsteht und eine Minderleistung ausgeglichen wird. Längere Arbeitsverträge können dabei noch besser gefördert werden.

Für die betriebliche Ausbildung eines Menschen mit Handicap kann sich die Arbeitsagentur während der gesamten Ausbildungsdauer an der Ausbildungsvergütung mit einem Ausbildungszuschuss beteiligen.

Außerdem können die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstatten werden. So erhalten Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in einem Unternehmen zu beweisen.

Benötigen Menschen mit Behinderung am künftigen Arbeitsplatz behinderungsbedingte Hilfsmittel als Arbeitsplatzausstattung, so können durch den technischen Berater der Arbeitsagentur Arbeitsplatzhilfen eingerichtet werden. Dazu zählen beispielsweise eine Textvergrößerungs-Software oder etwa ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit besonders körpergerechtem Bürostuhl.

Bei der Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen können Arbeitgeber diese Menschen auf zwei (in besonderen Fällen auf drei) Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen anrechnen lassen.

So kann ein Betrieb, welcher der Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen unterliegt, bei Nichterfüllen der Pflichtquote die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vermindern oder sogar vermeiden.

Weitere Informationen zu den Förderleistungen für Arbeitgeber gibt es unter www.arbeitsagentur.de oder Tel.: 0800 4 5555 20.