Einwilligung zur Einladung per E-Mail und Teilnahme an Informationsveranstaltungen

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen nur Teilnehmende eingeladen werden, von denen im Vorfeld das Einverständnis eingeholt und dokumentiert wurde, dass die Teilnehmenden zu Informationsveranstaltungen per E-Mail eingeladen werden möchten.

Einwilligungserklärung

Mit der Aktivierung des Kontrollfeldes und Übermittlung des Anmeldeformulars für die entsprechende Informationsveranstaltung erklärt sich der Kunde oder die Kundin mit folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden:

  • Mit der Angabe der E-Mail-Adresse stimmt der Kunde/die Kundin auch der internen Nutzung zu. Mit interner Nutzung ist die Kontaktaufnahme gemeint. Die Einwilligung zur Nutzung der E-Mail-Adresse kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Somit wurde die Zustimmung erteilt an einer videogestützten Informationsveranstaltung teilzunehmen.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine unverschlüsselte E-Mail ein unsicherer Übertragungsweg ist und in ihrer Datensicherheit in etwa einer Postkarte entspricht.
  • Die Informationsveranstaltung dient u.a. der Weitergabe von Informationen, die die Agentur für Arbeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages hat, um Kunden und Kundinnen bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche unterstützen zu können.
  • Die Nutzung dieses Informationsangebotes kann jederzeit für die Zukunft ohne Angabe von Gründen schriftlich, telefonisch oder persönlich widerrufen werden, ohne dass dem Kunden oder der Kundin Nachteile entstehen.

Ergänzend für virtuelle Veranstaltungen:

  • Grundlage für die videogestützte Informationsveranstaltung mit einer Kollegin bzw. einem Kollegen der Agentur für Arbeit ist der Download bzw. die Installation von Skype for Business (Mobil-App / Skype for Business App). Dabei handelt es sich um ein Produkt von Microsoft. Microsoft hat keinen Zugang zu Daten, die im Rahmen der Informationsveranstaltung zwischen der Agentur für Arbeit und Ihnen ausgetauscht werden. Ein Zugriff auf die Daten auf dem Smartphone, dem Tablet oder dem PC seitens der Agentur für Arbeit erfolgt nicht. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt.
  • Es ist sicherzustellen, dass keine weiteren Personen das Videogespräch mitverfolgen können. Das Mithören und Mitsehen durch weitere Personen bedarf der vorherigen Einwilligung seitens des Kommunikationspartners in der Agentur für Arbeit. Das Mitschneiden des Gesprächs, die missbräuchliche Nutzung oder Veröffentlichung des Videochats ist ausdrücklich nicht gestattet und kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

        Durchführungshinweise für virtuelle Veranstaltungen

        Bitte beachten Sie folgende Durchführungshinweise:

        • Die Anzahl der Teilnehmenden ist je Gruppeninformation beschränkt.
        • Alle Teilnehmenden erhalten eine separate Einladungs-E-Mail mit einem persönlichen Link und vor Teilnahme an der online Informationsveranstaltung ist jeweils die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen der Einwilligungserklärung erforderlich.
        • Beim Betreten des virtuellen Veranstaltungsraums sind die Mikrofone der Teilnehmenden auf „stumm“ gestellt und können von den Teilnehmenden selbst eingeschaltet werden.
        • Die Teilnehmenden sollten sich mit einem Pseudonym anmelden. So wird gewährleistet, dass alle Teilnehmenden in der virtuellen Informationsveranstaltung anonym teilnehmen.
        • Referenten können Teilnehmende bei Bedarf aus der Gruppeninformationsveranstaltung entfernen.
        • Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist freiwillig, diese haben einen reinen Informationscharakter und eine individuelle Beratung in diesem Rahmen kann daher nicht erfolgen.