Attraktive Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen

Kleinere Unternehmen profitieren besonders

26.09.2023 | Presseinfo Nr. 46

Kontinuierliche Weiterbildung von Beschäftigten stabilisiert Arbeitsverhältnisse und trägt dazu bei, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung, der ökologischen Transformation und der demografischen Entwicklung wird berufliche Weiterbildung sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen immer wichtiger. „Um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu sichern, ist es unumgänglich, das Potenzial der Beschäftigten in Richtung der Anforderungen zu entwickeln. Eine der wichtigsten Antworten auf jede dieser Herausforderungen heißt Qualifizierung der Belegschaft“, erklärt Claudia Klaubert, Bereichsleiterin bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt. Rat und Hilfe bei der Beschäftigtenförderung bietet das Team der Agentur für Arbeit. Es berät Arbeitgeber bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Qualifizierungsmaßnahme – ganz individuell auf das Unternehmen abgestimmt. Zudem bietet es tatkräftige Unterstützung bei der Beantragung der Förderleistungen.

Noch wenig bekannt

Erster Ansprechpartner für die Förderung ist der Betrieb, an den auch die Zuschüsse gezahlt werden. Allerdings kennen laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zwei Drittel der befragten Betriebe die Möglichkeiten der geförderten Weiterbildung für Beschäftigte überhaupt nicht. Nur ein knappes Zehntel der Unternehmen haben sie bereits in Anspruch genommen. Insbesondere kleineren Firmen ist diese Fördermöglichkeit häufig nicht bekannt. Und noch deutlich seltener nehmen sie diese in Anspruch. Dabei sind die Fördermöglichkeiten insbesondere für kleinere Betriebe sehr attraktiv:

Bereichsleiterin Claudia Klaubert

„Die Lehrgangskosten können je nach Größe des Unternehmens -kleinere mehr, größere weniger - in Höhe von 15 bis 100 Prozent übernommen werden. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bei fehlendem Berufsabschluss der Teilnehmenden und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen bis zu 100 Prozent, ansonsten je nach Unternehmensgröße 25 bis 75 Prozent des Entgelts. Beide Zuschüsse sinken dabei mit der Unternehmensgröße“, erklärt Claudia Klaubert.