Mehr Hilfe für Familien

Familienkasse: Kindergeld und Kinderzuschlag steigen in 2023

14.12.2022 | Presseinfo Nr. 90

Die steigenden Kosten wegen Energiekrise und Inflation treffen Familien ganz besonders hart. Nicht zuletzt deswegen stehen zum Jahreswechsel abermals Erhöhungen von Kindergeld und Kinderzuschlag an, teilt die Familienkasse Hessen mit. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Leistungen erneut aufgestockt. Das Kindergeld wird pro Kind auf jeweils 250 Euro im Monat und der Höchstbetrag des Kinderzuschlags ebenfalls auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.

Besteht ein Anspruch auf den Kinderzuschlag, ergibt sich sogar ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Familien können sich von Kita-Gebühren befreien lassen. Weiterhin generieren sich finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Darunter fallen unter anderem Schulmaterialien bis zu einer Höhe von 174 Euro pro Schuljahr, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule, Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge, sowie einige Leistungen mehr.

Der Kinderzuschlag muss allerdings separat beantragt werden. Dazu kann über den KiZ-Lotsen unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse  ganz unkompliziert ein individueller Anspruch geprüft und anschließend auch online beantragt werden. Für weitere Fragen unterstützt die Familienkasse unter anderem mit einer Videoberatung zum Kinderzuschlag. Letztere ist auch über das Smartphone möglich.

Die steigende Bedeutung des Kinderzuschlags ist der Familienkasse in der momentanen Situation ein besonderes Anliegen – weil immer noch sehr viele Familien den Kinderzuschlag nicht kennen, ihn nicht beantragen und damit erhebliche finanzielle Entlastungen ihres „Familienbudgets“ verschenken.