Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen sind im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung geregelt:
-| Berufsberatung von Jugendlichen, Studiengängern und Hochschulabsolventen
-| Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
-| Arbeitgeberberatung
-| Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
-| Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
-| Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
-| Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
-| Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschl. der Erstellung von Statistiken
-| Zahlung des Kindergeldes
-| Leistungen an Träger der Arbeitsförderung