Wie können wir Sie unterstützen und welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung
Qualifizierung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen
Die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen kann eine berufliche Weiterbildung fördern. Diese kann der Aktualisierung und/ oder Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse dienen oder Sie auf den erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 2-jähriger regulärer Ausbildungsdauer vorbereiten.
Wichtig ist, dass Sie möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Bei weitergehenden Beratungsbedarfen können Sie zusätzlich das Beratungsangebot der Berufsberatung im Erwerbsleben in Anspruch nehmen.
Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse sowie Ihre persönlichen Voraussetzungen (Eignung, Mobilität) berücksichtigt. Anhand dieser Faktoren bewertet Ihre Vermittlungsfachkraft nach einer ausführlichen Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen und welche Qualifizierung als sinnvoll erscheint.
Bei der Entscheidung, ob eine Weiterbildung gefördert werden kann, kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann aber auch zum Beispiel wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie bisher keine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben oder Sie nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung mehrere Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt waren bzw. sind.
Ziel ist in jedem Fall Ihre dauerhafte Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.