Weiterbildung von arbeitslosen Menschen und Beschäftigten

Voraussetzung für die berufliche Qualifizierung

Wie können wir Sie unterstützen und welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung

 

Qualifizierung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen

Die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen kann eine berufliche Weiterbildung fördern. Diese kann der Aktualisierung und/ oder Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse dienen oder Sie auf den erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 2-jähriger regulärer Ausbildungsdauer vorbereiten.

Wichtig ist, dass Sie möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Bei weitergehenden Beratungsbedarfen können Sie zusätzlich das Beratungsangebot der Berufsberatung im Erwerbsleben in Anspruch nehmen.

Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse sowie Ihre persönlichen Voraussetzungen (Eignung, Mobilität) berücksichtigt. Anhand dieser Faktoren bewertet Ihre Vermittlungsfachkraft nach einer ausführlichen Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen und welche Qualifizierung als sinnvoll erscheint.

Bei der Entscheidung, ob eine Weiterbildung gefördert werden kann, kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann aber auch zum Beispiel wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie bisher keine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben oder Sie nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung mehrere Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt waren bzw. sind.

Ziel ist in jedem Fall Ihre dauerhafte Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Weiterbildung über Bildungsgutschein

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.

Während der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine passende zugelassene Maßnahme auswählen und den Gutschein bei einem geeigneten Bildungsträger einlösen. Der Maßnahmeträger und die angestrebte Maßnahme müssen für die Weiterbildungsförderung von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.

Kostenübernahme bei Weiterbildung

Während einer geförderten Weiterbildung übernimmt die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und - sofern erforderlich - Fahrkosten, Kosten für die Betreuung von Kindern und Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung/Verpflegung. Für die Dauer einer geförderten Weiterbildung wird außerdem Arbeitslosengeld bei Weiterbildung gezahlt, so lange die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen.

Qualifizierung von Beschäftigten

Für die Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt es Möglichkeiten der Förderung über den Arbeitgeber

Zentrale Angebote

Informationen zum Thema Weiterbildung finden Sie auch in den Zentralen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterbildungssuche

Maßnahmen finden Sie beispielsweise in unserer Weiterbildungssuche bzw. in der Ausbildungssuche (Suche nach Umschulungen)