Der Antrag auf Arbeitslosengeld funktioniert schon seit Längerem am Handy oder per App. Auf gleiche Weise können Termine gebucht werden. Videoberatungen und Online-Veranstaltungen gehören mittlerweile zum normalen Portfolio der Agentur für Arbeit. Die so genannten e-Services der Bundesagentur für Arbeit nehmen einen immer größeren Stellenwert ein.
„Für uns haben der Schutz der Daten und der persönlichen Identität oberste Priorität. Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt“, begründet Hans-Martin Rump, Leiter der für die Landeshauptstadt und den Kreis Plön zuständigen Agentur für Arbeit Kiel, die Abschaltung des virtuellen E-Mail-Postfachs der Arbeitsagentur.
„Wir setzen verstärkt auf die Nutzung der von uns entwickelten datensicheren Kommunikationswege, wie der App ‚BA-mobil‘. Gleichzeitig appellieren wir an unsere Kundinnen und Kunden, unsere eServices und Apps zu nutzen“, fährt der Agentur-Chef fort.
Apps und eServices als sichere und schnelle Alternativen zur E-Mailkommunikation
Die App „BA-mobil“ beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können.
Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.
Digital eingereichte Unterlagen im Online-Portal oder der Kunden-App werden teilweise bereits automatisch weiterverarbeitet. Kundenanliegen lassen sich somit viel schneller bearbeiten als die Inhalte von eingehenden Mails, die oftmals unvollständig sind und in vielen Fällen zu Nachfragen bei Kundinnen und Kunden führen. Davon profitieren auch die Beschäftigten der BA: Die gewonnene Zeit können sie für die individuelle Kundenberatung nutzen.
Erreichbarkeit der Agenturen für Arbeit über den E-Mail-Kanal wird heruntergefahren
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mailkanal einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agentur für Arbeit Kiel wie ‚kiel@arbeitsagentur.de‘ oder ‚ploen@arbeitsagentur.de‘ werden ab sofort deaktiviert. Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin eine Mail an diese Adresse senden, wird diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.
„Kundinnen und Kunden können sich natürlich wie bisher telefonisch unter der Rufnummer 0431/709-1000 oder über unsere gebührenfreie Hotline 0800/45555-00 bei uns melden. Für Betriebe gibt es unverändert die gebührenfreie Rufnummer 0800 45555-20 oder die des/der persönlichen Ansprechpartner/in im gemeinsamen Arbeitgeber-Service. Der postalische Kontakt bleibt ebenso bestehen, wie die Möglichkeit, im Rahmen der Öffnungszeiten persönlich vorbeizukommen. Dafür ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung – am besten online – notwendig,“ schließt Hans-Martin Rump.
Nähere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten zur Agentur für Arbeit sind auf der entsprechenden Homepage zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/kiel.