Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert

Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durch.

17.03.2022 | Presseinfo Nr. 20

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch  und anderen Gesetzen  aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31. März 2022 findet demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die  Alterssicherung erhalten bleibt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der  Internetseite der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/


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