Über uns

Informieren Sie sich über die Geschäftsführung und Organisation der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg.

Aufgaben der Agentur für Arbeit

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit damit betraut,

  • den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen,
  • die zügige Besetzung offener Stelle zu ermöglichen,
  • die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern, sowie unterwertiger Beschäftigung entgegen zu wirken.

Die Kernaufgaben jeder Agentur für Arbeit umfassen:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
  • Arbeitgeberberatung
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
  • Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken
  • Zahlung des Kindergeldes

Unsere Organisation

Zum Gesamtbezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg gehören neben der Hauptagentur mit Sitz in Konstanz die Geschäftsstellen Friedrichshafen, Ravensburg, Singen, Überlingen und Wangen.

Die Aufgaben der Geschäftsleitung in unserem Hause übernehmen die Vorsitzende der Geschäftsführung, Frau Anke Traber, sowie als Geschäftsführerin Operativ Frau Katja Thönig.

Eine Übersicht über die organisatorische Struktur finden Sie im Dokument Organisation


Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit wird sichergestellt, dass die BA und ihre Dienststellen Gesetze und sonstiges Recht beachten.


Selbstverwaltung

Der Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg setzt sich aus jeweils vier Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Jede der drei Gruppen hat außerdem zwei stellvertretende Mitglieder benannt. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Mitglieder haben unmittelbaren, gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.


Zur Lage und Struktur des Bezirkes der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg

Zum Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg gehören die Landkreise Konstanz, Ravensburg und der Bodenseekreis. Der Landkreis Konstanz unterteilt sich dabei in die Geschäftsstellen Konstanz und Singen, der Landkreis Ravensburg in die Geschäftsstellen Ravensburg und Wangen und der Bodenseekreis in die Geschäftsstellen Friedrichshafen und Überlingen.

Der Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg liegt im südlichen Baden-Württemberg, mit der Grenze zur Schweiz und dem Bodensee. Der Bezirk liegt in etwa in der Mitte des Wirtschaftsdreiecks Stuttgart, München und Zürich.