Wichtige Frist für Unternehmen

Schwerbehinderte: Betriebe müssen bis 31. März Daten melden

21.03.2024 | Presseinfo Nr. 27

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2023 anzeigen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Korbach hin.

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de zur Verfügung.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, die auf Grundlage der Beschäftigungsquote im Jahresdurchschnitt ermittelt wird. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet.