Kindergeld ab 18 einfacher beantragen

Familienkasse informiert über neues Verfahren und Online-Angebote

17.02.2025 | Presseinfo Nr. 17

Kindergeldberechtigte können künftig einfacher den Kindergeldbezug für volljährige Kinder fortsetzen. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.

Bis sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag genügt die elektronische Übermittlung eines Nachweises (z. B. Studienbescheinigung), der als Änderungsantrag gewertet wird. Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich.

Die Familienkasse informiert in beiden Fällen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.

Jeden Mittwoch um 16 Uhr und jeden Donnerstag um 10 Uhr informiert die Familienkasse Hessen digital über ihre Online-Funktionen. Über das Onlineprofil können Kindergeldberechtigte auf einem geschützten Weg Änderungen und Anträge an die Familienkasse senden sowie Anträge und Bescheide einsehen. Auch die Voraussetzungen zum Bezug des Kinderzuschlags werden kurz erläutert. Die Veranstaltung findet über MS Teams satt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Teilnahmelink: https://msteams.link/X4LQ