Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Das entsprechende Anzeigeverfahren hierzu für das Jahr 2025 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Agentur für Arbeit Landau weist darauf hin, dass diese Frist nicht verlängert werden kann.
Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Für die Erstellung und den Versand steht Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgebende ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.
Der Arbeitgeber-Service steht Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 20 erreichbar.