Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach besteht der Anspruch weiter, wenn das Kind sich zum Beispiel in einer Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder Praktikum befindet.
Auch eine Übergangszeit zählt mit – ebenfalls nur mit Nachweis
In der Zeit beispielsweise zwischen Schule und Ausbildungsbeginn ist keine Arbeitslosmeldung erforderlich, solange das Kind eine Ausbildung oder ein Studium anstrebt und dies belegen kann.
Wichtig ist: Wer also noch auf eine Zusage wartet oder nach Alternativen sucht, sollte in jedem Fall einen Nachweis – etwa eine Schulbescheinigung, eine Zulassung oder Bewerbungsunterlagen zeitnah an die Familienkasse übermitteln. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist in dieser Zeit nicht nötig.
Eltern sollten die Übergangspläne ihres Kindes möglichst früh der Familienkasse mitteilen. Über das digitale Serviceportal der Bundesagentur für Arbeit können Nachweise einfach online hochgeladen werden. Wer über eine BundID verfügt, kann den Antrag sogar vollständig papierlos und ohne Unterschrift einreichen.
Weitere Informationen zum Kindergeld, zum Online-Antrag sowie zur digitalen Einreichung finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/familienkasse
