Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung veröffentlicht die Agentur für Arbeit Leipzig aktuelle Daten zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen. Die Auswertungen zeigen ein differenziertes Bild: Menschen mit Schwerbehinderung sind etwas häufiger arbeitslos, zugleich steigt ihre Beschäftigung leicht. Die Förderangebote der Agentur für Arbeit Leipzig werden überdurchschnittlich genutzt und bleiben ein wichtiger Baustein für berufliche Teilhabe.
Zitat:„Entscheidend ist nicht, welche Einschränkungen bestehen, sondern welche Stärken Menschen mitbringen.“
„Die Zahlen zeigen, dass Menschen mit Schwerbehinderung ein relevantes Fachkräftepotenzial darstellen, das am Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung gewinnt. Entscheidend ist nicht, welche Einschränkungen bestehen, sondern welche Kompetenzen und Stärken Menschen mitbringen. Mit passenden Unterstützungsmöglichkeiten – von technischen Hilfen über Lohnkostenzuschüsse bis zu gezielten Förderprogrammen – können sie ihr Leistungspotenzial voll ausschöpfen und Teams nachhaltig bereichern“, so Frederic Schulze, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig
Schwerbehinderte Menschen sind häufiger arbeitslos
In Leipzig leben rund 18.445 schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das entspricht 4,6 Prozent der Bevölkerung in dieser Altersgruppe. Unter den Arbeitslosen liegt ihr Anteil höher: 5,1 Prozent, insgesamt 1.536 Personen.
Die Zahlen verdeutlichen, dass schwerbehinderte Menschen weiterhin vor besonderen Herausforderungen stehen – etwa durch gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende barrierefreie Arbeitsplätze.
Förderung wird überdurchschnittlich genutzt
Die Förderstatistik zeigt eine hohe Beteiligung: 467 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen nahmen im Juli 2025 an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil. Ihr Anteil liegt damit bei 7,4 Prozent und deutlich über ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit.
Die hohe Teilnahmequote zeigt, dass Unterstützungsangebote – von Qualifizierungen über berufliche Orientierung bis zu Stabilisierungshilfen – intensiv genutzt werden.
Beschäftigung steigt leicht – gesetzliche Pflichtquote bleibt unerreicht
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (sogenannte Pflichtarbeitsplätze) oder alternativ eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
- Die Auswertung für das Jahr 2023 zeigt im Agenturbezirk Leipzig folgendes Bild:
- 1.116 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber
- 6.725 Pflichtarbeitsplätze
- davon 4.735 besetzte Pflichtarbeitsplätze und 1.990 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze
- 827 zusätzlich freiwillig besetzte Arbeitsplätze
Die Ist-Quote – inklusive freiwilliger Beschäftigung – liegt bei 4,3 Prozent (Vorjahr: 4,2 Prozent) und damit weiterhin unter der gesetzlichen Vorgabe von fünf Prozent. Die leichte Steigerung zeigt eine positive Entwicklung.
Auffällig ist, dass ein Teil der Arbeitgeber die Beschäftigungspflicht übererfüllt und damit ein deutliches Signal für gelebte Chancengebung setzt.
Deutliche Unterschiede bestehen zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern:
58 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber erfüllen die Quote vollständig, bei privaten Arbeitgebern sind es 32 Prozent.
Schwerbehinderte Menschen arbeiten in fast allen Branchen
Rund 8.900 schwerbehinderte Menschen im Bezirk der Agentur für Arbeit Leipzig stehen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Besonders hohe Anteile entfallen auf:
- Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung (ca. 2.030 Beschäftigte)
- Gesundheits- und Sozialwesen (ca. 1.250 Beschäftigte)
- Verkehr und Lagerei (ca. 1.010 Beschäftigte)
- Verarbeitendes Gewerbe (ca. 690 Beschäftigte)
Auch Handel, Dienstleistungen, Bildung sowie Finanz- und Versicherungswirtschaft beschäftigen viele schwerbehinderte Menschen. Damit ist Inklusion in nahezu allen zentralen Branchen sichtbar.
Beschäftigungspflicht: Viele erfüllen sie teilweise – wenige vollständig
Rund ein Drittel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber erfüllt die gesetzliche Vorgabe vollständig, die Mehrheit jedoch nur teilweise. Die Gründe dafür sind vielfältig – von unterschiedlichen Aufgabenstrukturen bis hin zu spezifischen Stellenprofilen, die sich nicht immer ohne Weiteres mit den Anforderungen der Beschäftigungspflicht verbinden lassen.
Daraus ergibt sich ein erhebliches Potenzial, insbesondere bei Betrieben, die bereits Erfahrung mit inklusiver Beschäftigung haben, ihre Quote aber noch nicht ausschöpfen.
Unterstützung für Arbeitgeber und Bewerber
Unternehmen können für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verschiedene Angebote nutzen: technische Hilfen, Lohnkostenzuschüsse, begleitende Hilfen oder Beratung zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen. Bewerberinnen und Bewerber profitieren von Qualifizierungen, beruflicher Orientierung oder Stabilisierungshilfen.
Ziel ist die nachhaltige Integration und der Abbau bestehender Barrieren.
Weitere Informationen zur Förderung von Menschen mit Behinderung:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen
