Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert

• Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis 30. Juni 2023 beschlossen

21.12.2022 | Presseinfo Nr. 170

Nach Angaben der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar hat das Bundeskabinett beschlossen, dass es für die Gewährung von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 weiterhin ausreichend ist, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Leiharbeiternehmer können ebenso unterstützt werden. Weiterhin gilt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während der Kurzarbeit gibt es online unter bit.ly/3W7dcEj.