Jetzt neu: Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten

• Ab 1. April können Arbeitnehmer in von der Transformation besonders betroffenen Betrieben während einer Weiterbildung Entgeltersatzleistungen erhalten

20.03.2024 | Presseinfo Nr. 53

Zum 1. April treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld. Das berichtet jetzt die Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar. „Mit dem Qualifizierungsgeld können wir die Transformation in unseren Betrieben maßgeblich begleiten. Es ist eine Investition in langfristige Jobperspektiven der Beschäftigten und unterstützt gleichzeitig Unternehmen bei der herausfordernden Fachkräftesicherung“, berichtet Jessica Crone, Geschäftsführerin Operativ der Agentur.

Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes seien Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen drohe, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermögliche. Das Qualifizierungsgeld ergänze die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen. Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld nach Crones Angaben bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zum Qualifizierungsgeld, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag gibt es unter tinyurl.com/4hvrnm2u.