Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Bis spätestens 31. März 2025 müssen anzeigepflichtige Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2024 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Darauf weist jetzt die Wetzlarer Arbeitsagentur hin.
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote und hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Erstellung der Anzeige erforderliche Software „IW-Elan“ kann ab sofort von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen oder an gleicher Stelle unter der Rubrik „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Wieviel Geld Unternehmen sparen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden, können sie sich mit Hilfe es „Ersparnisrechners“ unter der genannten Internetpräsenz online anzeigen lassen.
Nach Angaben der Wetzlarer Agentur für Arbeit waren 2022 (aktuell vorliegende Daten) im Lahn-Dill-Kreis insgesamt 559 Arbeitgeber verpflichtet, auf 2.938 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden auf 3.700 Arbeitsplätzen Schwerbehinderte beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei 6,0 Prozent und somit 1,0 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Soll sowie 1,2 Prozentpunkte über dem Hessenschnitt. Im Jahr zuvor lag die Quote an Lahn und Dill bei 6,2 Prozent.
Petra Kern, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, erklärt dazu: „Diese positiven Zahlen sind darauf zurückzuführen, dass viele unserer Unternehmen mehr Schwerbehinderte beschäftigten, als gesetzlich gefordert. Dennoch gab es aber auch Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Lahn-Dill-Kreis trotz der günstigen Quote 440 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben.“ Nach Kerns Angaben waren im Dezember im Lahn-Dill-Kreis 752 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Der größte Teil von ihnen besitze eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation. Neben fachlichen Kompetenzen des Personenkreises bieten Inklusion, Vielfalt und Diversität zudem immer einen Mehrwert für Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf tinyurl.com/mcr5p7da. Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.