Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Bis spätestens 31. März 2026 müssen anzeigepflichtige Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2025 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Darauf weist jetzt die Wetzlarer Arbeitsagentur hin.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Erstellung der Anzeige erforderliche Software „IW-Elan“ kann ab sofort von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen oder an gleicher Stelle unter der Rubrik „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Wieviel Geld Unternehmen sparen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden, können sie sich mit Hilfe es „Ersparnisrechners“ unter der genannten Internetpräsenz online anzeigen lassen.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar waren 2023 (aktuell vorliegende Daten) im Lahn-Dill-Kreis insgesamt 522 Arbeitgeber verpflichtet, auf 2.507 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden auf 2.978 dieser Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigt.
Petra Kern, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, erklärt dazu: „Viele unserer Betriebe beschäftigen mehr Schwerbehinderte, als gesetzlich von ihnen gefordert wird. Dennoch gab es aber auch etliche Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Kreisgebiet 399 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben.“ Nach Kerns Angaben waren im Dezember im Lahn-Dill-Kreis 733 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Der größte Teil von ihnen besitze eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation. Neben fachlichen Kompetenzen des Personenkreises bieten Inklusion, Vielfalt und Diversität zudem immer einen Mehrwert für Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf tinyurl.com/mcr5p7da. Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 20 erreichbar.