Was sich für Gespräche in der Arbeitsvermittlung, in der Berufsberatung oder dem Berufspsychologischen Service schon lange bewährt, gilt ab dem 17. Juli 2025 auch für die Klärung von Anliegen im Empfangsbereich der Agentur für Arbeit. Dazu gehören beispielsweise Fragen zum Arbeitslosengeld, Antragstellungen oder Mitteilungen von Veränderungen.
Das Dienstleistungsangebot bleibt vollständig bestehen – künftig jedoch terminiert und somit besser planbar. Direkter Zugang ohne Warteschlange mit einem Termin, der selbst ausgesucht werden kann. Das spart Zeit und unnötige Fahrkosten.
Für alle, die bei der ersten Online-Terminierung Unterstützung benötigen, wird vor Ort im Rahmen der Öffnungszeiten eine assistierte Selbstbedienung angeboten.
Termine können bequem rund um die Uhr online unter https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl
gebucht werden oder im Rahmen der Öffnungszeiten persönlich vor Ort am Empfang.