Online-Angebote per Klick: Bevollmächtigte können Behördengänge jetzt auch digital erledigen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie: Mit dem neuen Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen künftig Dienstleistungen der BA vollständig digital für die von ihnen vertretenen Personen wahrnehmen.

30.03.2026 | Presseinfo Nr. 14

Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen. Mit diesem digitalen Service ermöglicht die BA erstmals eine vollumfängliche, gewillkürte digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. Ab voraussichtlich Ende April 2026 stehen auch der Hauptantrag und die Mitwirkungssteuerung zur Nutzung durch Bevollmächtigte bereit.

 

Jenniefer Schmucker, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lörrach: „Unser Ziel ist es, den Alltag der Menschen zu erleichtern. Durch die neue Online-Vertretung sparen wir Betroffenen und ihren Helfern Zeit und Wege, indem wir erstmals eine lückenlose und rechtssichere digitale Stellvertretung ermöglichen. Damit sparen wir nicht nur Zeit, sondern machen es auch leichter, Unterstützung zu erhalten, wenn man sie braucht. Insbesondere Menschen, die bereits eine Vollmacht haben, profitieren von dieser neuen Möglichkeit.“ 

 

Auch gesetzliche Vertretungen und Vertretungen durch Unternehmen werden schrittweise eingeführt.

Die rund 260.000 Kundinnen und Kunden, die aktuell bereits klassische Vollmachten nutzen, können diese bestehenden Vollmachten aktiv um den Zusatz „Online-Handeln“ ergänzen. 

 

Informationen zu diesem Verfahren sowie Details zum Ablauf finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen.

 

Auf dieser Seite sind die Online-Angebote, die Bevollmächtigte ab sofort nutzen können, aufgeführt. Auch eine Muster-Vollmacht steht zum Download bereit. Die Person, welche die Vollmacht gibt, legt diese schriftlich vor und weist sich dabei aus.