Willkommen in der Agentur für Arbeit Lörrach

Die Agentur für Arbeit Lörrach ist eine von 19 Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg und liegt an Ober- und Hochrhein im äußersten Südwesten des Landes, an der Grenze zur Schweiz und Frankreich. Der Agenturbezirk umfasst mit seiner Fläche von 1.938 qkm die beiden Landkreise Lörrach und Waldshut und ist in zwei Geschäftsstellen Lörrach und Waldshut-Tiengen gegliedert.

Struktur des Agenturbezirkes

Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Lörrach sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:

  • Berufsberatung von Jugendlichen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
  • Zahlung des Kindergeldes
  • Leistungen an Träger der Arbeitsförderung

Organisatorischer Aufbau

Zur Agentur für Arbeit Lörrach gehört neben der Hauptagentur in Lörrach auch die Dienststelle Waldshut-Tiengen.


Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.


Selbstverwaltung

Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Lörrach sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitsgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung