Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, wenn Sie entweder an einer Maßnahme bei einem Träger teilnehmen, der Sie in Ihrem Bewerbungsprozess unterstützt, oder als Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung, wenn sie Unterstützung bei der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung brauchen.
Unterstützende Angebote bei einem Träger:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung:
Einen Rechtsanspruch auf diese Förderleistung haben grundsätzlich Arbeitslose, bei denen
- Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht,
- Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen vorlag und
- die Kundin / der Kunde noch nicht vermittelt wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Vermittlungsfachkraft bzw. auf unseren Internetseiten.