Organisation

Organisation der Agentur für Arbeit Ludwigsburg mit Informationen über Dienstleistungen, Organisationsstruktur, Verwaltung sowie weiteren regionalen Besonderheiten.

Aufgaben

Nach dem Sozialgesetzbuch SGB Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Ludwigsburg als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützten sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der  Agentur für Arbeit  Ludwigsburg:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung



Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur  für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen Gesetze und sonstiges Recht beachten.

 

Selbstverwaltung

Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Ludwigsburg sitzen jeweils Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren, gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.