Arbeitslose müssen ihre Vermittlungsfachkraft in die Urlaubsplanung einbeziehen

Ortsabwesenheit rechtzeitig telefonisch oder online beantragen Ortsabwesenheit rechtzeitig telefonisch oder online beantragen

13.07.2022 | Presseinfo Nr. 64

Nach all den Corona-Einschränkungen freuen sich viele Familien, wieder in den Urlaub zu starten. Wer keinen Job hat, muss grundsätzlich jederzeit für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Dennoch können Arbeitslose in Urlaub fahren, wenn die Agentur für Arbeit zugestimmt hat. Wer ohne Zustimmung weg fährt, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

„Ebenso wie in einem Betrieb üblich, kann man auch hier nicht einfach wegfahren, sondern muss dieses vorher beantragen und genehmigen lassen. Anders als Berufstätige haben Arbeitslose aber keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Nur wenn in dieser Zeit keine Fortbildungen geplant sind und keine Vorstellungsgespräche für eine Arbeitsstelle anstehen, gibt es grünes Licht für die Abwesenheit. Ein Anruf unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 5555 00 sollte spätestens ein bis zwei Wochen vorher erfolgen, um auch finanzielle Nachteile zu vermeiden. Kunden der Arbeitsagentur können außerdem den eService im Internet unter www.arbeitsagentur.de/eservices oder die Kunden-App BA- mobil nutzen“, erklärt Markus Dusch, Chef der Arbeitsagentur Lübeck.

Die Regelungen im Einzelnen: Bei einer genehmigten Abwesenheit bis zu drei Wochen werden die Geldleistungen weitergezahlt. Dauert der Urlaub über drei, aber nicht über sechs Wochen, wird ebenfalls für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Beabsichtigt der Arbeitslose über sechs Wochen zu verreisen, hat er für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Geldleistungen. Wer ohne Zustimmung verreist oder seine Abwesenheit über drei Wochen hinaus verlängert, muss das bereits erhaltene Geld wieder zurückzahlen.

Ähnliche Regelungen (§7 SGB II) gelten für Arbeitslosengeld II - Bezieher. Sie sollten sich deshalb bei Urlaubsplanungen unbedingt mit ihrem persönlichen Ansprechpartner im zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen. Auch ALG II Empfänger verlieren ihren Anspruch auf Leistung, wenn sie ohne Zustimmung verreisen.

Ein Urlaubsgeld für Arbeitslose gibt es übrigens nicht.