Arbeitslose müssen ihre Vermittlungsfachkraft in die Urlaubsplanung einbeziehen

Ortsabwesenheit rechtzeitig per BA-mobil-App oder telefonisch unter 0800 4 5555 00 beantragen

10.07.2023 | Presseinfo Nr. 88

Die Ferienzeit steht bevor und für einige Arbeitslose stellt sich die Frage, ob und wie lange sie Urlaub machen und verreisen dürfen. Urlaub ist grundsätzlich für Arbeitslose möglich, es ist allerdings auf jeden Fall eine vorherige Genehmigung der Arbeitsagentur notwendig. Wer ohne Zustimmung wegfährt, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

„Ebenso wie in einem Betrieb üblich, kann man auch hier nicht einfach wegfahren, sondern muss dieses vorher beantragen und genehmigen lassen. Anders als Berufstätige haben Arbeitslose aber keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Nur wenn in dieser Zeit keine Fortbildungen geplant sind und keine Vorstellungsgespräche für eine Arbeitsstelle anstehen, gibt es grünes Licht für die Abwesenheit. Ein Anruf unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 5555 00 sollte spätestens ein bis zwei Wochen vorher erfolgen, um auch finanzielle Nachteile zu vermeiden. Es kann auch die Kunden-App BA-mobil oder der eService im Internet unter www.arbeitsagentur.de/eservices dafür genutzt werden“, erklärt Markus Dusch, Chef der Arbeitsagentur Lübeck.

Die Regelungen im Einzelnen: Bei einer genehmigten Abwesenheit bis zu drei Wochen werden die Geldleistungen weitergezahlt. Dauert der Urlaub über drei, aber nicht über sechs Wochen, wird ebenfalls für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Beabsichtigt der Arbeitslose über sechs Wochen zu verreisen, hat er für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Geldleistungen. Wer ohne Zustimmung verreist oder seine Abwesenheit über drei Wochen hinaus verlängert, muss das bereits erhaltene Geld wieder zurückzahlen.

Ähnliche Regelungen (§7 SGB II) gelten für Bürgergeld-Beziehende. Sie sollten sich deshalb bei Urlaubsplanungen unbedingt mit ihren persönlichen Ansprechpartner*innen im zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen. Auch Bürgergeld-Empfänger*innen verlieren ihren Anspruch auf Leistung, wenn sie ohne Zustimmung verreisen.

Ein Urlaubsgeld für Arbeitslose gibt es übrigens nicht.