Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen

01.06.2026 | Presseinfo Nr. 56

Auch an Eltern in den Landkreisen Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, und Uelzen, deren Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung ist, die Eltern handeln rechtzeitig und übermitteln die notwendigen Nachweise rechtzeitig an die Familienkasse. Die erforderlichen Unterlagen lassen sich bequem online einreichen, darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide hin.

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Jedoch kann auch nach der Volljährigkeit Anspruch bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Familien erhalten daher drei Monate vor dem 18. Geburtstag des Kindes Post von der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service mitgeteilt. Der erforderliche Nachweis, beispielsweise eine  Studienbescheinigung, kann dann bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes elektronisch übermittelt werden und genügt für eine nahtlose Weiterzahlung.

Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.  

Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden. Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden. Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse - idealerweise online - zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Aktuelle Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.