Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Agentur für Arbeit Mainz weist darauf hin, dass diese Arbeitgeber/innen bis spätestens 31. März 2025 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen müssen. Diese Frist kann nicht verlängert werden!
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige
Für die Erstellung und den Versand dieser Anzeige steht Arbeitgeber*innen die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM ist eingestellt.
Wer die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, muss eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen; auch diese kann über die Software berechnet werden.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf