Kindergeld ab 18 Jahren: Viele Familien haben weiter Anspruch

Auch für volljährige Kinder kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu über mitteln.

29.05.2026 | Presseinfo Nr. 43

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch danach kann noch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. 

Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag 

Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten Eltern ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online Kindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nach weises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt dann für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds. 

Da es nach dem Schulende aber nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Aus bildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächst möglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.

Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen

Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen, wenn sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend meldet. 

Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann u.U. ebenfalls Kindergeld gezahlt werden. 

Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse - idealerweise online - zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. 

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter Familie und Kinder zu finden.