Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben - Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Das Arbeitsverhältnis soll entsprechend deren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden. Agentur für Arbeit
Inklusionsberatung - unterstützt und begleitet auf dem Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei setzt sie auf Coaching und individuelle Beratung. ZSL, Mainz e.V.
Regionale Hilfs- und Unterstützungsangebote - Übersicht über Angebote für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Agentur für Arbeit