Förderung der dualen Ausbildung Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

Deadline für die Antragstellung der Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus und Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit!

07.02.2022 | Presseinfo Nr. 13

Unternehmen, die von Corona betroffen waren und Kurzarbeitergeld erhalten haben, können, wenn sie weiterhin neue Ausbildungsverhältnisse geschlossen haben, bis zu 6.000 Euro erhalten.

Für die Beantragung der Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus muss die Ausbildung bis zum 15.02.2022 beginnen.

Haben Sie durch Corona einen Arbeitsausfall von mindestens 50% gehabt und die Ausbildung regulär fortgeführt, kann ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von bis zu 75% und ein Zuschuss zur Ausbilder-Vergütung von bis zu 50% gezahlt werden

Die vollständigen Antragsunterlagen *Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit* für den Monat Dezember 2021 müssen bis 31.03.2022 eingereicht werden.

Fragen dazu?
Tel. 06421 – 605-212
Mail: marburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Die wichtigsten Informationen sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/marburg/arbeitgeberservice

Weitere Infos unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogrammausbildungsplaetze-sichern

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