Willkommen in der Arbeitsagentur Meschede-Soest
Die Agentur für Arbeit Meschede-Soest vereint seit der Fusion im Jahr 2013 zwei Kreise – den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis. Unsere mittelständische Region ist geprägt durch eine Mischung aus Industrie und Dienstleistung. Mehrere weltmarktführende Unternehmen haben hier ihren Sitz. Insgesamt leben und arbeiten hier mehr als eine halbe Millionen Menschen.
Organisatorischer Aufbau
Zur Agentur für Arbeit Meschede-Soest gehören die Geschäftsstellen Soest, Meschede, Arnsberg, Marsberg, Lippstadt, Olsberg, Schmallenberg, Sundern, Warstein und Werl.
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Meschede-Soest sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitsgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung
Aufgaben
Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Meschede-Soest sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Zahlung des Kindergeldes
- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung