EQ-Wegweiser für das Antragsverfahren

Mit einer Einstiegsqualifizierung können Unternehmen jungen Menschen ermöglichen, erfolgreich ins Berufsleben zu starten. Ziel ist dabei, über die geförderte Maßnahme den Weg in eine Ausbildung zu ebnen. Wichtig ist es, Fristen zu beachten und die Reihenfolge der Anträge einzuhalten.

So bereiten Sie eine Einstiegsqualifizierung vor

Starten Sie mit einer Beratung durch den Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss. Melden Sie Ihre offenen Ausbildungsstelle mit der Möglichkeit, eine Einstiegsqualifizierung vorzuschalten.

Legen Sie Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Auswahlkriterien für die Teilnehmenden fest.

Falls Ihre EQ-Interessenten noch nicht als Bewerber oder Bewerberin gemeldet sind, können Sie dies über Ihren Arbeitgeber-Service vornehmen. Alternativ können sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Klären Sie, ob die EQ-Teilnehmenden berufsschulpflichtig sind und melden Sie sie gegebenenfalls bei der Berufsschule an. Dies sollte nach Möglichkeit in einer Fachklasse geschehen.

Stimmen Sie mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter ab, ob ausbildungsbegleitende Hilfen erforderlich sind und gefördert werden können.

Schließen Sie vor Beginn der Maßnahme mit den EQ-Teilnehmenden einen EQ-Vertrag. Musterverträge erhalten Sie bei Ihrer Kammer oder im Internet. Eine Kopie des EQ-Vertrages leiten Sie bitte an Ihre Kammer weiter.

Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss zur Vergütung vor Beginn des Praktikums bei der Agentur für Arbeit. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei. Die Antragsunterlagen werden ausschließlich durch den Arbeitgeber-Service ausgehändigt und individuell mit den Kundendaten, Kontaktdaten des Arbeitgeber-Service sowie dem Tag der Antragsstellung ausgefüllt. Diese Angaben sind maßgeblich für eine fristgerechte Antragsstellung.

Anschließend erfolgt die Anmeldung der EQ-Teilnehmenden bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung reichen Sie bitte spätestens drei Monate nach Beginn der Einstiegsqualifizierung bei der Arbeitsagentur beziehungsweise beim Jobcenter ein.

Weil eine Einstiegsqualifizierung mindestens sechs Monate und längstens zwölf Monate dauert und sie eine Brücke in ein Ausbildungsverhältnis darstellt, ist der späteste Start sechs Monate vor Beginn der angestrebten Ausbildung.

Kontakt und Beratung

Sie haben eine EQ-Teilnehmerin beziehungsweise einen EQ-Teilnehmer gefunden? Dann nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service Ihrer Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss auf.

0800 4555520 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)

moenchengladbach.ausbildung2@arbeitsagentur.de