Bei Fragen rund um die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt helfen wir Ihnen gerne weiter.
Die Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
Die Teilzeitberufsausbildung ist ab 2020 für Alle möglich!