Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten - Informationen für Familien mit geringem Einkommen

Kinderzuschlag - Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Seit Januar 2025 hat sich der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 292 Euro auf 297 Euro pro Kind und Monat erhöht.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Tipp:Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des Kinderzuschlags – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online.

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt).