Aufruf der Neubrandenburger Arbeitsagentur: Unternehmerinnen und Unternehmer können sich jetzt für den Inklusionspreis bewerben!

21.03.2025 | Presseinfo Nr. 12

Neubrandenburg, 21. März 2025 - Die Neubrandenburger Arbeitsagentur ruft alle Unternehmen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die sich für die Integration von Menschen mit Behinderungen einsetzen, dazu auf, sich für den „Inklusionspreis 2025“ zu bewerben. Der Inklusionspreis, verliehen von der Bundesagentur für Arbeit, würdigt herausragende Leistungen von Unternehmen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Er steht für das Engagement und die vorbildliche Arbeit, die diese Unternehmen im Bereich der Inklusion geleistet haben. Die Auszeichnung erfolgt in Form einer Urkunde und dient als Anerkennung für das vorbildliche Engagement, ist jedoch nicht mit einer Geldprämie verbunden. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind herzlich eingeladen, sich für den Inklusionspreis zu bewerben.

Die Jury achtet bei der Auswahl der Preisträger besonders auf:

  • Innovative Lösungen - bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
  • Vorbildcharakter und Übertragbarkeit
  • Überwindung besonderer Herausforderungen, wie sie beispielsweise aufgrund der Art und Schwere der Behinderung auftreten können.

Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Bewerbung bis zum 11. April 2025 per E-Mail an das Pressebüro der Neubrandenburger Arbeitsagentur senden:

Neubrandenburg.PresseMarketing@arbeitsagentur.de.

Dafür genügen einige grundlegende Informationen zum Unternehmen, wie der Firmensitz, die Anzahl der Beschäftigten und Auszubildenden, die Anzahl der Beschäftigten und Auszubildenden mit Schwerbehinderung (einschließlich Gleichstellung) sowie eine kurze Beschreibung der Maßnahmen, die zur Förderung der Inklusion in ihrem Unternehmen ergriffen werden.