Bundesagentur für Arbeit beendet Scheckverfahren und führt Bezahlkarte für Personen ohne Bankkonto ein

Kundinnen und Kunden ohne eigenes Bankkonto haben ihre Geldleistungen bislang mittels Schecks erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 wird dieses Auszahlungsverfahren bundesweit durch Bezahlkarten ersetzt.

03.12.2025 | Presseinfo Nr. 72

Neubrandenburg, 3. Dezember 2025 – Rund 8.000 Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der gemeinsam betriebenen Jobcenter verfügen über kein eigenes Bankkonto oder möchten Leistungen nicht auf ein Konto überweisen lassen. Sie benötigen daher eine alternative Möglichkeit, um Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beziehen. Bislang nutzten sie dafür die Scheckauszahlung über Filialen der Postbank. Dieses Verfahren endet zum 1. Januar 2026 und wird durch eine Bezahlkarte ersetzt. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr.

 

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter geben die Bezahlkarten einmalig an die betroffenen Kundinnen und Kunden aus. Anschließend werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Leistung aufgeladen.

 

„Mit der Bezahlkarte schafft die BA ein sicheres, modernes und für unsere Kundinnen und Kunden einfach nutzbares Verfahren“, sagt Andreas Wegner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neubrandenburg. „Sie ist diskriminierungsfrei gestaltet und funktioniert wie jede andere Bankkarte – das erleichtert den Alltag vieler Menschen deutlich.“

 

Diskriminierungsfreie Nutzung

 

Die Bezahlkarte funktioniert überall dort, wo Visa-Karten akzeptiert werden: in Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten. Damit können Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden – genauso wie mit einer regulären Bankkarte. Optisch unterscheidet sie sich nicht von anderen Bankkarten und ist damit diskriminierungsfrei gestaltet.

 

Die BA und die Jobcenter haben die betroffenen Kundinnen und Kunden bereits über das Ende des Scheckverfahrens informiert. Ausführliche Informationen zur neuen Bezahlkarte erhalten sie in Kürze.