
Manchmal kann es ganz schnell gehen: ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit - und jemand wird pflegebedürftig. Viele Pflegebedürftige in Deutschland werden von ihren Angehörigen versorgt.
Um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren, gibt es das Familienpflegezeit-Gesetz. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
Pflegestützpunkte sind öffentliche Beratungsstellen, die es bundesweit in fast allen Kreisen und Städten gibt: individuell, neutral und kostenfrei. Sie informieren zu allen Pflegethemen wie die Beantragung von Leistungen und Unterstützungsangebote.
Anlaufstellen
Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein
Das Team des Pflegetelefons
Links
Wege zur Pflege: Infos und Musterformulare