Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Neumünster sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
  • Zahlung des Kindergeldes
  • Leistungen an Träger der Arbeitsförderung