Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitenden sind ver-pflichtet, schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Unternehmen müssen bis zum 31. März 2025 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

17.01.2025 | Presseinfo Nr. 6

Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitenden sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen beschäftigen

 

Unternehmen müssen bis zum 31. März 2025 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

 

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2025 ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2023 anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch.

 

Kostenlose Software

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgebende die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de als Browserversion sowie unter der Rubrik „Software“ als Download zur Verfügung. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt. Die elektronische Anzeige mit IW- Elan hat viele Vorteile, es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich. 

 

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

 

Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.

 

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

 

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.

 

Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb informieren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 555520 auf.