Unterstützung vor und während der Ausbildung – neue Regelungen seit 01. April 2024

Zum 1. April 2024 sind Neuregelungen des Aus- und Weiterbildungsgesetzes in Kraft getreten. Diese beinhalten unter anderem drei neue Regelungen im Rahmen der Ausbildungsgarantie. Dadurch werden Jugendliche in den Landkreisen Oberhavel, Havelland, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin vor und während der Ausbildung nun noch besser unterstützt. 

09.04.2024 | Presseinfo Nr. 24

Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein singuläres Ausbildungsstellenangebot, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Neu ab April 2024: Praktikum zur Berufsorientierung, Mobilitätszuschuss und Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung

Die neuen gesetzlichen Regelungen im Kontext der Ausbildungsgarantie betreffen drei Förderinstrumente, die zum 1. April eingeführt wurden.

So fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.

Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.

Als drittes Element der Ausbildungsgarantie traten zum 1. April neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung in Kraft. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.

 

Jugendliche können sich an die Berufsberatung wenden:

Oberhavel und Havelland:

03391 69 4000

Neuruppin.151-Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben@arbeitsagentur.de

Ostprignitz-Ruppin und Prignitz:

03391 69 5000

Neuruppin.251-Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben@arbeitsagentur.de

 

Unternehmen können sich an den Arbeitgeberservice wenden: 0800 4 5555 20

Landkreis Oberhavel: Oranienburg.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de

Landkreis Havelland: Nauen.341-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de

Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Landkreis Prignitz:

Neuruppin.241-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de